Trinkwasserhygiene
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität von der Wassergewinnung über die Wasseraufbereitung und den Wassertransport bis hin zum Zapfhahn des Verbrauchers. Die Verantwortung für eine einwandfreie Wasserqualität gilt für die Wasserversorgungsunternehmen bis zur Übergabe in die einzelnen Haushalte.
Am 01.11.2011 trat die Novelle der Trinkwasser-Verordnung in Kraft.
Sie setzt die im November 1998 verabschiedete EG-Trinkwasserrichtlinie RL-98/83/EG in nationales Recht um.
Die Umsetzung dieser Verordnung obliegt den Wasserversorgungsunternehmen, den Betreibern von Trinkwasserversorgungsanlagen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen sowie den Betreibern von Trinkwasserversorgungsanlagen auf Märkten und Volksfesten und dem Gesundheitsamt.
Für die Einhaltung der mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Anforderungen im Trinkwasser ist das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen verantwortlich.
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität von der Wassergewinnung über die Wasseraufbereitung und den Wassertransport bis hin zum Zapfhahn des Verbrauchers.
Die Verantwortung für eine einwandfreie Wasserqualität gilt für die Wasserversorgungsunternehmen bis zur Übergabe in die einzelnen Haushalte.
Ab hier (Wasserzähler) sind die Eigentümer der versorgten Einheiten in den sogenannten Trinkwasser-Installationen für die Wasserqualität verantwortlich.
Die gravierendsten Neuerungen der TrinkwV beziehen sich auf die Überwachung der Trinkwasser-Installation in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen.
Mehr Informationen zur Wasserqualität in der Trinkwasser-Installation finden Sie hier: Trinkwasserinstallation und Legionellen
Ebenso unterliegen zeitlich nur vorübergehend angeschlossene Trinkwasseranlagen z.B. auf Märkten und Volksfesten der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Auf die Trinkwasserversorgungsunternehmen kommen einige Neuerungen, u.a. Änderungen bei den Untersuchungsumfängen und -häufigkeiten, zu.
Der HSK ist überwiegend ländlich geprägt und besitzt eine ausgeprägte topographische Struktur, die eine besondere und teilweise sehr schwierige Herausforderung
bei der Versorgung mit Trinkwasser an die Städte und Gemeinden stellt. Viele kleine Ortslagen liegen ohne Anbindung an kommunale Versorgungsstrukturen in Seitentälern oder auf Anhöhen und betreiben Wasserversorgung in Eigenregie.
Informationen sowie Arbeitsunterlagen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie unten anstehend.
Am 16.11.2011 fand die jährliche Informationsveranstaltung "Sicherung der Trinkwasserversorgung im Hochsauerlandkreis" im Kreishaus Meschede statt.
Die Folien zu den einzelnen Vorträgen sind unten verfügbar.
Downloads
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TW - Betriebstagebuch
Dateigröße: 103,11 KB -
TW - Massnahmeplan- §16 TrinkwV gesamt
Dateigröße: 105,32 KB -
TW - Muster Betriebshandbuch HSK
Dateigröße: 48,21 KB -
TW - Merkblatt Blei
Dateigröße: 25,40 KB -
TW - Merkblatt Clk pH
Dateigröße: 26,67 KB -
TW - Merkblatt Eisen
Dateigröße: 21,63 KB -
TW - Merkblatt Kupfer
Dateigröße: 24,43 KB -
TW - Merkblatt Nickel
Dateigröße: 25,02 KB -
TW - Merkblatt Nitrat
Dateigröße: 24,33 KB -
TW - Erfahrungen eines Gesundheitsamtes bei der Belastung von TW durch PFT
Dateigröße: 715,92 KB -
TW - Panglisch UF 2011
Dateigröße: 6,62 MB -
TW - Novelle der TrinkwV
Dateigröße: 1,11 MB
Weiterführendes zum Thema
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