Für die Leistungen der technischen Werkstätten an Dritte, wie z.B. die
Nutzung der Schlauchpflegerei, Atemschutzwerkstatt und -übungsstrecke, Ausleihen von Geräten sowie sonstiger Reparatur-, Wartungs- und Prüfarbeiten werden Gebühren erhoben, die sich anhand Ziffer 8 der Allgemeinen Gebührensatzung des Hochsauerlandkreises orientieren.